Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Auftragsannahme, Umfang der Lieferpflicht
Alle Bestellungen, Anbote, Aufträge, Auftragsänderungen, Storni und sonstige Vereinbarungen sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von unserer Firma schriftlich bestätigt werden.
Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis.
Abweichende oder später vereinbarte Bedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Der Umfang der Lieferverpflichtung richtet sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Unsere Anbote sind in Preis und Lieferzeit freibleibend. Wir behalten uns den Vertragsrücktritt vor, falls uns begründete Zweifel über die Bonität des Käufers bekannt werden.
2. Lieferfrist
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten, Lieferfristen gelten mangels besonderer Vereinbarung stets als annähernd und unverbindlich. Voraussetzung dafür ist, dass vom Kunden alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen kaufmännischen und technischen Angaben zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden, Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen, werden aliquot in Rechnung gestellt und sind ungeachtet allfällig ausstehender Lieferungen zu bezahlen. Höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Hindernisse in unserem Betrieb oder bei unseren Zulieferern, wie z.B. Streik, Krieg oder Verkehrsstörungen und dergleichen, entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit, ohne dass dem Besteller hieraus ein Rücktrittsrecht erwächst. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht durchgeführter Lieferung sind ausgeschlossen.
3. Preis
Die Preise sind aufgrund der bei Geschäftsabschluss gültigen Löhne, Materialpreise und der uns bekannt gegebenen Preise der Lieferfirmen errechnet. Nachträgliche Erhöhungen der Löhne und Materialpreise sowie der uns bekannt gegebenen Preise der Lieferfirmen berechtigen uns, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab unserem Lager, ohne jeden Abzug einschließlich Standardverpackung, ohne Transport. Nachträgliche Mengenreduktionen seitens des Käufers um mehr als 10 Prozent berechtigen uns zur Preiskorrektur. Dem Käufer steht aus diesen Gründen kein Rücktrittsrecht zu.
4. Zahlungsbedingungen
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet die Voraussetzung für die Durchführung unserer Lieferungen und Arbeiten. Im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine sind wir berechtigt, neben der Geltendmachung der sonstigen Verzugsfolgen wie Terminverlust von dem abgeschlossenen Liefervertrag mit dem säumigen Käufer sofort zurückzutreten und die Rückstellung der gelieferten Ware zu verlangen oder die Lieferung solange zu verweigern, bis der Käufer seine Zahlungspflicht erfüllt hat. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Mahnspesen wie folgt zu berechnen.
- Verzugszinsen 12 % p.a.
- Mahnspesen für 1. Mahnung Euro 10,-
- Mahnspesen für 2. Mahnung Euro 20,-
- Mahnspesen für 3. Mahnung Euro 30,-
Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber und gilt somit nicht als Zahlung. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungsart wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Ansprüche zurückzuhalten oder mit behaupteten Gegenforderungen gegen unsere Forderungen aufzurechnen.
Eingehende Zahlungen werden ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Käufer zunächst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital (ältere vor jüngeren) angerechnet. Allfällige Gutschriften werden nur im Wege der Verrechnung mit weiteren Lieferungen erstattet. Wir sind nicht verpflichtet, erteilte Gutschriften auszuzahlen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt diese Verarbeitung für uns und führt nicht zu einem Eigentumserwerb des Käufers. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren zu einem Produkt erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Gesamtwert des neuen Produktes. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von uns gelieferter Gegenstände ist vor gänzlicher Bezahlung unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und bei Geltendmachung unserer Ansprüche durch den Käufer in jeder Weise zu unterstützen. Hierbei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Kaufpreises oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines diesbezüglichen Antrages mangels kostendeckenden Vermögens können wir die Ware zurücknehmen.
6. Erfüllung und Versand
Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn
- die bestellten Gegenstände des Käufers nach Fertigstellung oder Verständigung nicht übernommen werden oder aus Verschulden des Auftraggebers nicht geliefert werden können
- bei vereinbarter Verfrachtung durch Bahn, Post oder Spedition die Liefergegenstände der Aufgabestation übergeben sind
- bei vereinbarter Abholung durch den Käufer die Versandbereitschaft durch uns gemeldet wurde. Kosten und Gefahren des Versandes ab unserer Firma gehen grundsätzlich, die Gefahr auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung zu Lasten des Käufers. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Bestellers vorgenommen. Etwaige Ersatzansprüche aus Transportschäden hat der Käufer bei Übernahme der Ware direkt bei der Transportanstalt zu erheben. Hievon sind wir sofort zu verständigen. Ebenso sind uns auch andere Beanstandungen unmittelbar nach Empfang der Ware bekannt zu geben. Nach der dargelegten Durchführung der Lieferung gehen alle Risken und Kosten der Lagerung zu Lasten des Auftraggebers. Auch bei erfolgter Teillieferung geht das gesamte Risiko auf den Auftraggeber über. Der Käufer haftet nach Übergabe des Kaufgegenstandes in vollem Umfang für jede Beschädigung, möge sie auch durch Dritte oder Zufall verursacht worden sein, ebenso wie für die Vernichtung des Kaufgegenstandes.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Für etwa auftretende Mängel unserer Lieferungen haften wir nur insoweit, als uns diese spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Übernahme der Ware schriftlich bekannt gegeben werden. Eine Gewährleistung im Sinne obiger Bestimmungen wird nur dem Besteller bzw. dem Käufer gegenüber übernommen. Bei Vornahme von Änderungen ohne unsere Zustimmung erlischt unsere Haftung und ist eine Zurücknahme der Ware ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen unserer Ware können wir nach eigener Wahl die Mängel beseitigen. Jede weitere Verbindlichkeit oder etwaige Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz oder Gewinnentgang sind ausgeschlossen. Wir sind nicht verpflichtet, allfällige Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes zu ersetzen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sämtliche mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen österreichischem Recht. Für beide Vertragsteile gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Mödling, auch wenn frachtfreie Lieferung an einen anderen Ort vereinbart ist. Wir behalten uns vor, den Käufer bei einem anderen Gericht in Anspruch zu nehmen. Mit Kenntnisnahme der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten diese durch den Besteller (Käufer) als angenommen. Bei wiederholten Bestellungen gelten diese einmal zur Kenntnis genommenen Bedingungen auch für alle weiteren Bestellungen, ebenso bei mündlicher oder telefonischer Auftragserteilung, wenn ihnen nach Zusendung der diesbezüglichen Formulare nicht innerhalb 8 Tagen widersprochen wird.
Sie können unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen auch als pdf herunterladen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). (pdf, 13KB)